ISARLUST e.V. und RGU suchen eine Lösung, um die Genehmigungsfähigkeit herzustellen – an der angemeldeten Stelle oder einen Kilometer weiter südlich
In der heutigen Rathausumschau teilt das Referat für Gesundheit und Umwelt (RGU) mit, dass die Aktion ISARFLUSSBAD so wie angemeldet nicht genehmigungsfähig ist, man aber die Idee eines Isarflussbades grundsätzlich sehr unterstütze. Auf dieser Basis suchen der Isarlust e.V. und das RGU derzeit nach einer kurzfristig machbaren Lösung für den 3. Juli 2016 bzw. die beiden Ersatztermine 17. und 24 Juli 2016.
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Der Isarlust e.V. und das RGU sind seit letzten Winter im engen Kontakt um die Aktion vorzubereiten. Nun haben sich auf den letzten Metern noch einige haftungsrechtlich offene Fragen ergeben, die in den kommenden Tagen gemeinsam geklärt werden sollen.
Am 8. Mai hatte das RGU bereits eine Genehmigung für ein Testschwimmen in diesem Bereich erlassen – vgl. Video hier: http://www.place2help.org/muenchen/projekte/isarflussbad/. Das es jetzt mit ein paar hundert Leuten und als öffentliche Versammlung rechtlich komplizierter ist, kann der Isarlust e.V. nachvollziehen, auch wenn es bei einem max. Isarpegel von 80 cm in diesem Isarbschnitt begleitet von DLRG Rettungsschwimmern und nach der geplanten Voruntersuchung des Flussraumes als de facto recht harmlos bezeichnet werden muss. Das war am 8. Mai zu sehen und zu spüren. Die Isar war hier ca. 1,5 Meter tief und es gab nur eine minimale Strömung. Das Problem ist nicht die Sicherheit sondern die Haftungsfrage.
Der Isarlust e.V. will das das größte „Schwimmbad“ Münchens „eröffnen“! Anton Leiss-Huber und Kathrin-Anna Stahl (Schicksalscombo) berichten im „Videobeweis“ über ihre Erfahrungen beim Testschwimmen am 8. Mai 2016.
Benjamin David, Isarlust e.V.: „Wir freuen uns sehr über die große Offenheit, die Umweltreferentin Stephanie Jacobs und ihre Mitarbeiter der Idee gegenüber zeigen. Das das ganze Projekt rechtlich höchst komplex war und ist, ist allen Beteiligten immer klar. Eine Lösung wird sich finden, entweder indem wir gemeinsam den angemeldeten Abschnitt rechtlich ermöglichen oder in dem wir z.B. einen Kilometer weiter südlich die Versammlung am 3. Juli beginnen. Dabei arbeiten wir mit dem RGU eng zusammen und sind sehr optimistisch, dass eine Lösung gefunden wird.“
Über die weitere Entwicklung halten wir Sie auf dem Laufenden, sobald es etwas neues gibt. Der Isarlust e.V. geht davon aus, dass die Aktion am 3. Juli stattfinden kann und wird die Versammlung nur durchführen, wenn das für die LH München rechtlich auch zu verantworten ist. Hierzu suchen wir derzeit nach Lösungen.
Benjamin David, Isarlust e.V.: „Das ganze ist ähnlich wie bei den Surfern und der Eisbachwelle. Alle wollen, dass Baden und Schwimmen auch in der „großen Isar“ ermöglichen. Neue öffentliche Räume und Nutzungsmöglichkeiten müssen bei 30.000 NeumünchnerInnen/ Jahr dringend gefunden werden. Der Haken liegt in den rechtlichen Details und insbesondere in hochkomplexen Haftungsfragen. Diese sind jedoch mit viel Mühe von allen gemeinsam lösbar – siehe Eisbachwelle – und wir werden sie auch beim ISARFLUSSBAD lösen, kurzfristig für den 3. Juli und dauerhaft für ein festes ISARFLUSSBAD im westlichen, kanalartigen Isararm zwischen den Patentämtern und dem Deutschen Museum.“
Wichtig ist dem Isarlust e.V. auch mitzuteilen, dass es in diesem Abschnitt ohne Begleitung durch DLRG-Rettungsschwimmer gefährlich werden kann. Darum ist – und das nur, wenn genehmigt – ein Schwimmen und Baden in dem Abschnitt nur zu empfehlen, wenn es genehmigt ist und in organisiertem Rahmen stattfindet. Und natürlich, später einmal, wenn das dauerhafte ISARFLUSSBAD fertig ist.